Ottmar Maier, Finanzierungs- und Versicherungsbüro
Home
Profil
Finanzierung
Leistungen
Information
Links
Kontakt
Impressum
Sitemap

Abgeltungsteuer

 

Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Ob Kursgewinne, Zinserträge oder Dividenden: Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hinausgehen, werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Neuregelungen im Überblick:

  • Kapitalerträge werden ab 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert
  • Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen - die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt.
  • Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerpauschbetrag angerechnet - das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2009 nicht mehr.

Anleger sollten sich jetzt bereits mit dem Thema Abgeltungsteuer auseinandersetzen. Denn in der Übergangsphase bis zum 31.12.2008 gelten noch Übergangsregelungen, die langfristig steuerfreie Renditen ermöglichen. comdirect wird Sie in den kommenden Monaten über aktuelle Entwicklungen informieren.

Nutzen Sie auch die Chance einer ganzheitlichen Beratung. Als unabhängiger Finanzexperte prüfe ich, ob sich Ihre Anlagestrategie auch im Hinblick auf die Abgeltungsteuer noch trägt und zeige Ihnen Alternativen auf.

 

Details

  • Vereinfachtes Verfahren
    Mit der Abgeltungsteuer will der Gesetzgeber die Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger vereinheitlichen und deutlich vereinfachen. Ab 2009 leiten die Banken die Kapitalertragsteuer pauschal und anonym an das Finanzamt weiter; die komplizierte Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung entfällt. Mit Einbehaltung der Steuer ist die Steuerschuld abgegolten.
  • Geltungsbereich
    Am 01.01.2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Dann werden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Privatanlegern einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Die Abgeltungsteuer gilt für Kursgewinne, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds. Von der Abgeltungsteuer unberührt bleiben dagegen vermietete Immobilien, indirekte Immobilienbeteiligungen sowie private Renten- oder Kapitallebensversicherungen (dies gilt für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und mindestens 12 Jahre Haltedauer haben - sog. steuerfreie Altverträge). Auch physische Anlagen zum Beispiel in Edelmetalle, Kunst oder Antiquitäten unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
  • Bestandsschutz
    Für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere gilt ein uneingeschränkter Bestandschutz. Veräußerungsgewinne bleiben also nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, wenn die Papiere vor dem 01.01.2009 erworben werden. Bei Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden, fällt die Abgeltungssteuer für realisierte Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer an. Die zwölfmonatige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf bisher Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können, entfällt, ebenso das Halbeinkünfteverfahren für Aktiengewinne und Dividenden.
  • Übergangsregelungen: Zertifikate
    Für Zertifikate gibt es Sonderregelungen: Veräußerungsgewinne von Papieren, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei. Eingeschränkten Bestandschutz genießen Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 geordert wurden. Der Verkauf ist nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen und das Papier vor dem 01.07.2009 veräußert wird. Ansonsten greift die Abgeltungsteuer ebenso wie bei Zertifikaten, die nach dem 31.12.2008 ins Depot kommen.
  • Ausnahmen: Garantie- und Rentenzertifikate
    Die Regelungen gelten nicht für Garantie- und Rentenzertifikate. Gewinne aus dem Verkauf dieser Papiere unterliegen bereits heute dem persönlichen Steuersatz. Ab dem 01.01.2009 sind Anleger mit diesen Produkten also besser gestellt, wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt.
  • Sparerpauschbetrag
    Kapitalerträge einschließlich realisierter Kursgewinne bis 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) bleiben auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei. In dem Sparerpauschbetrag sind der frühere Sparerfreibetrag sowie der Werbungskostenpauschbetrag zusammengefasst. Der Ansatz von tatsächlich entstandenen Werbungskosten ist nicht mehr möglich. In Höhe des Sparerpauschbetrages kann wie bisher ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
  • Verlustverrechnung
    Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden mit negativen Kapitalerträgen (Verlusten) verrechnet, wobei Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können. Aufgelaufene Verluste werden automatisch in das Folgejahr vorgetragen. Auf Antrag, der bis zum 15.12. des laufenden Jahres gestellt werden muss, stellt die Bank eine Bescheinigung über die Verluste aus. In diesem Fall erfolgt kein Vortrag auf das Folgejahr. Mit dieser Verlustbescheinigung kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Verrechnung mit Kapitalerträgen von anderen Banken erfolgen.
  • Kirchensteuer
    Auf Antrag des Kunden führt die Bank zusammen mit der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer ab. Dazu ist die Angabe der Konfession erforderlich. Wenn der Kunde den Kirchensteuereinbehalt im Wege der Veranlagung wählt, stellt die Bank auf Wunsch eine Bescheinigung über einbehaltene Kapitalertragssteuer aus.

  

ZurückWeiter

Ottmar Maier, +49 172 6811385  | info[at]maier-invest.de