Ottmar Maier, Finanzierungs- und Versicherungsbüro
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Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?

Ab 2010 können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden, die ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern.

Maßgeblich dafür ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, spielt keine Rolle.

 

Absetzbare Beiträge zur Basisabsicherung.

Zur steuerfreien Basisabsicherung gehören Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Beiträge zur privaten und sozialen Pflegepflichtversicherung.

 

Durch das Bürgerentlastungsgesetz gewinnen Sie zusätzlichen Handlungsspielraum, denn die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurden ebenfalls erhöht:

 

 

Absetzbare Höchtbeiträge (Ledige)  bisher ab 2010
 Arbeitnehmer, Beamte, Rentner 1.500 € 1.900 €
 Selbstständige 2.400 € 2.800 €

 

 

Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt die Summe der jeweils zutreffenden Höchstbeträge. (Der Höchstbetrag für Selbstständige liegt höher, da diese ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel alleine tragen.)

 

 

Wenn Sie unter Ihrem Höchstbetrag bleiben

Ergänzend zu Ihrer Basisabsicherung können Sie in diesem Fall weitere Beiträge für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Bis zum Erreichen des für Sie maßgeblichen Höchstbetrags bleiben diese Aufwendungen dann ebenfalls vollständig steuerfrei.

Eine gute Gelegenheit, um Ihren Versicherungsschutz ohne Mehrkosten zu optimieren! 

 

Wenn Sie Ihren Höchstbetrag überschreiten.

In diesem Fall können Sie keine weiteren Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Sie profitieren aber direkt von der Steuerfreistellung Ihrer Beiträge zur Basisabsicherung. Dank dieser steuerlichen Entlastung können Sie sich und Ihre Familie jetzt noch besser absichern – ohne Nettoeinbußen.

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Ottmar Maier, +49 172 6811385  | info[at]maier-invest.de