Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Ob Kursgewinne, Zinserträge oder Dividenden: Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hinausgehen, werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Mit dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ - Bürgerentlastungsgesetz - werden ab 2010 die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer für Vorsorgeaufwendungen verbessert.....mehr